Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietvertrag:
Der Mietvertrag kommt durch die Reservierungs-/Buchungsbestätigung mit anschliessender Anzahlung von 20% der Mietsumme zustande. Mit Annahme der Reservierungsbestätigung erkennt der Gast (Mieter) die Geltung der Buchungsbedingungen (AGBs) an.
Das Haus und der Garten in - dem ausgewiesenen Bereich- wird dem Gast in alleiniger Nutzung für die Dauer des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt. Dem Mieter ist bekannt, dass die Nebengebäude zeitweise privat genutzt werden können.
Das Haus ist in seiner Lage in der freien Natur einzigartig. Die Nähe zu Tiere und Pflanzen ist ein selten gewordenes Privileg: der Gastgeber erwartet, das dies von allen Gästen respektiert wird.
Aus Respekt vor der Natur, vor Tieren und Pflanzen ist das Haus ein Ort der Gelassenheit, der Konzentration und der Lebensfreude. Partys mit lauter Musik und übermässigem Alkoholkonsum sind an diesem Ort unerwünscht und nicht gestattet und führt bei Nichtbeachtung zur Einbehaltung der Kaution. Die Kaution kann auch einbehalten werden, wenn Schäden an der Einrichtung festgestellt werden, die vereinbarte Personenzahl überschritten wird oder die Brandschutzbestimmung für offenes Feuer nicht eingehalten werden.
Der Kaminofen im Wohnzimmer darf nur mit Holz beheizt werden. Beim Grillen ist der vorhandene Holzkohlengrill zu benutzen. Offenes Feuer ist nur an einer dafür vorgesehenen Feuerschale gestattet. Die jeweils aktuellen Hinweise der Feuerwehr ( feuerwehr-biesenthal.eu ) sind zu beachten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ist ein offenes Feuer grundsätzlich nicht erlaubt. Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet. Rauchen ist im Garten gut möglich und im Haus unerwünscht. Der jeweilige Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen von allen Gästen verantwortlich.
Zahlung:
20 % des Gesamtbetrages der Kaltmiete sind bei Buchung als Anzahlung fällig.
Die Restzahlung ist sechs Wochen vor Reiseantritt zu überweisen.
Die Endreinigung von 70 EUR wird am Tag der Abreise bezahlt. Die Kaution von 500.€, ist am Tag der Anreise zu übergeben und wird wieder am Tag der Abreise wieder zurückgezahlt.
Stornierung:
Eine Stornierung ist bis 45 Tage vor der Anreise möglich. Bei einer Stornierung wird als Bearbeitungsgebühr 10% der Miete einbehalten. Der Rest der Anzahlung wird bei fristgerechter Stornierung zurückgezahlt. Bei kurzfristigen Stornierungen durch höhere Gewalt oder Schäden an der Haustechnik sind Forderungen, die über die Rückzahlung der Miete hinausgehen, nicht zulässig.
An- und Abreisetag:
Die Villa steht vollständig erst ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Abreise und Übergabe sollte bis 13 Uhr erfolgen.
Haftung bei Schäden:
Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für die Wohnung verantwortlich - insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern, Türen, (Kamin- und Lager)feuer, Brunnenwasser, Einhaltung der Ruhezeiten - und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Mit der Nutzung des Hauses und der Einrichtung stellt der Mieter den Vermieter und Eigentümer von allen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für Ihre Kinder. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich ungesicherte Gefahrenquellen für Kinder in der näheren Umgebung und auf dem Gelände des Hauses und im Haus befinden. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsichtsperson im Haus, im Garten, im Gartenhaus, im Fahrradschuppen, beim Kanu, am See, am Strandbad etc. aufhalten.
Die Durchführung von professionellen Shootings und von Familienfeiern mit Besuch von auswärtigen Gästen muss vor Anreise vereinbart und abgestimmt werden.
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (AGBs) erfolgen in schriftlicher Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Als beiderseitiger vertraglicher Erfüllungsort und auch Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten. Die gesetzlichen Vorschriften gelten.